Stand: August 2026
Auf dieser Seite stellt RH Media ergänzende Informationen zu rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen seiner Leistungen bereit. Die gesetzlichen Pflichtinformationen und Vertragsbedingungen finden Sie gesondert:
Diese Hinweise dienen der Transparenz und allgemeinen Information. Sie ersetzen keine im Einzelfall erforderliche Genehmigung, Zustimmung, behördliche Bewilligung oder projektbezogene Datenschutzinformation.
RH Media führt Drohnenflüge nur durch, wenn der konkrete Einsatz nach den jeweils anwendbaren luftfahrtrechtlichen Vorgaben zulässig ist. Vor einem Einsatz werden insbesondere Einsatzort, Luftraumbeschränkungen, erforderliche Genehmigungen bzw. Freigaben sowie die für die eingesetzte Drohne und Betriebsart geltenden Anforderungen geprüft.
Drohnenbetrieb und Pilotentätigkeit erfolgen unter Beachtung der jeweils erforderlichen Betreiberregistrierung, Kompetenznachweise und Versicherung. Je nach Einsatz können zusätzliche Bewilligungen oder betriebliche Auflagen erforderlich sein.
Offizielle Informationen:
Auch bei grundsätzlich zulässigem Einsatz kann ein Flug aus Sicherheitsgründen verschoben, angepasst oder abgebrochen werden. Maßgeblich sind unter anderem Wetter, Sicht, Personenaufkommen, örtliche Gegebenheiten, technische Sicherheit, Luftraumbeschränkungen und behördliche Vorgaben.
Die Entscheidung über die sichere Durchführung eines konkreten Fluges trifft der verantwortliche Fernpilot unter Berücksichtigung der aktuellen Situation vor Ort.
Foto-, Video-, Drohnen- und 360°-Aufnahmen werden für den jeweils beauftragten Projektzweck erstellt. Eine gezielte Überwachung einzelner Personen ist nicht Zweck der Tätigkeit von RH Media.
Je nach Aufnahme können dennoch Personen, Fahrzeuge, Kennzeichen, Gebäude oder andere Informationen erfasst werden, die einen Personenbezug ermöglichen. Ob und auf welcher Rechtsgrundlage solche Daten verarbeitet werden dürfen, ist projektbezogen zu beurteilen. Bei Bedarf werden zusätzliche Informationen vor Ort, im Schriftverkehr oder auf andere geeignete Weise bereitgestellt.
Vor Veröffentlichungen prüft RH Media die Inhalte im Hinblick auf den jeweiligen Verwendungszweck. Soweit rechtlich erforderlich und technisch sinnvoll, können identifizierende Merkmale wie Personen oder Kennzeichen unkenntlich gemacht werden.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Die bloße Sichtbarkeit eines Gebäudes, Grundstücks oder Bereichs in einer Aufnahme bedeutet nicht automatisch, dass eine gezielte Überwachung dieses Bereichs stattfindet. Gleichzeitig können je nach konkreter Aufnahme datenschutzrechtliche, persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder sonstige Rechte zu berücksichtigen sein. RH Media beurteilt solche Fragen projektbezogen und trifft erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen.
Virtuelle 360°-Touren, Videos, Fotos und sonstige Medien werden entsprechend dem jeweiligen Auftrag veröffentlicht oder bereitgestellt. Öffentliche Touren können allgemein abrufbar sein; andere Touren können durch Zugangsschutz beschränkt werden.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein von RH Media veröffentlichter Inhalt Ihre Rechte oder berechtigten Interessen beeinträchtigt, können Sie sich direkt an RH Media wenden. Der konkrete Inhalt wird geprüft und erforderlichenfalls werden geeignete Maßnahmen wie Unkenntlichmachung, Anpassung oder Entfernung vorgenommen.
RH Media – Reinhard Habisohn
Garolden 25d
3852 Gastern
Österreich
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Stand: August 2026